Gartenverkauf/Pächterwechsel

Aus aktuellem Anlass möchten wir bei einem Gartenverkauf darauf hinweisen, dass ohne Mitwirkung des Gartenvereins keine Neuverpachtung stattfindet.

Gemäss dem Kleingarten – Unterpachtvertrag §12.3 und der Kleingartenordnung der Stadt Mannheim.

Der Vorstand
Dieter Albrecht
Schriftführer